Arbeitsrecht – Ihr Anwalt in Berlin-Prenzlauer Berg

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Wir sind Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer*innen

Sie haben ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber? Sie haben eine Kündigung bekommen oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Sie fragen sich: Ist die Kündigung wirksam und habe ich vielleicht Anspruch auf Abfindung?

Wir beantworten Ihnen schnell, unkompliziert und verständlich Ihre Fragen im Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich und streiten natürlich auch für Sie vor dem Arbeitsgericht – wenn notwendig durch alle Instanzen!

Sie benötigen unsere Hilfe? Kontaktieren Sie uns! 

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Wir klären Ihre Ansprüche und setzen sie für Sie durch! 

Unsere Rechts- und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht sind darauf spezialisiert, nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht zu beraten und zu vertreten. Diese Spezialisierung macht es unserem Team möglich, immer das Beste für Sie herauszuholen, wenn Sie Streit mit Ihrem Arbeitgeber haben – außergerichtlich oder vor Gericht. 

Sie haben eine Kündigung bekommen? 

Ihnen wurde gekündigt – personenbedingt, verhaltensbedingt oder aus betrieblichen Gründen? Eventuell sogar fristlos

Dann melden Sie sich bei uns! Wir prüfen, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen wirksam gekündigt hat oder ob Ihr Arbeitsvertrag eventuell noch besteht – mit allen Rechten und Pflichten! Und natürlich erheben wir Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, wenn Aussicht auf Erfolg besteht!

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Sie sollen / wollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? 

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag für Ihren Arbeitsvertrag von Ihrem Arbeitgeber angeboten? Oder wollen Sie Ihren Arbeitgeber dazu bewegen, Ihren Arbeitsvertrag zu beenden? Sie sind aber nicht sicher, ob ein Aufhebungsvertrag eine gute Idee ist?

Wir beantworten zuverlässig Ihre Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und beraten Sie, wie Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber den Vertrag verhandeln. Natürlich prüfen wir auch Vertragsentwürfe Ihres Arbeitgebers oder unterstützen Sie unmittelbar in den Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie wollen eine Abfindung bekommen? 

Die Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber endet und Sie überlegen, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben.

Das Gesetz kennt nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Abfindung bei einer Arbeitgeberkündigung. Allerdings finden sich in Aufhebungsverträgen nicht selten Abfindungen – meist, wenn der Arbeitgeber ein Interesse an der Vertragsaufhebung hat.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Abfindung, unterstützen Sie dabei, eine faire Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln und setzen Ihren Abfindungsanspruch – aus Vertrag oder Gesetz – natürlich auch vor Gericht durch!

Wir sind ein starkes Team aus Expertinnen und Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Arbeitsrecht. 

Wir vertreten nicht nur beim Vorgehen gegen Kündigungen, Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung, Aufhebungsverträge und Abfindungen, sondern auch in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:  

  • bei der Prüfung von (befristeten) Arbeitsverträgen und Vorgehen gegen unzulässige Befristungen
  • beim Vorgehen gegen Abmahnungen
  • beim Vorgehen gegen Versetzungen 
  • bei der Prüfung und Durchsetzung von Arbeitszeugnissen
  • bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt und korrekter Eingruppierung
  • Beratung und ggfs. Vertretung beim Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf vertragsgemäße Beschäftigung 
  • bei der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf behindertengerechte Beschäftigung
  • bei der Sicherung des Beschäftigtendatenschutzes und der Persönlichkeitsrechte
  • bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Elternzeit und dem Mutterschutz
  • bei sonstigen Ansprüchen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • bei Urlaubsansprüchen und deren Durchsetzung
  • bei der Vertretung in Mobbingsituationen oder im Falle von Diskriminierungen
  • bei der Klärung des Arbeitnehmer*innenstatus
  • bei Ansprüchen im Bewerbungsverfahren

 

 

 

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Themen im Arbeitsrecht

Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:

  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten

Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren.

Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Fachanwalt oder Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Berlin-Prenzlauer Berg prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Wir stehen Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie unserer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit uns – wir sind Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag anpassen? Hier ist Vorsicht geboten!

Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen führen kann. Vorausgesetzt, Sie stimmten den Veränderungen zu. Sie zweifeln daran, ob die Änderungen zu Ihren Gunsten sind? Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt!

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Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass es nicht erlaubt ist, einzelne Punkte des Arbeitsverhältnisses einfach zu verändern, wenn Gegenteiliges im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind solche Aspekte, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen.

Damit Änderungen wirksam sein können, muss der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben, also rechtlich wirksam gekündigt werden.

Im Unterschied zur normalen Kündigung bietet eine Änderungskündigung die Option auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit veränderten Bedingungen. Damit diese neuen Konditionen auch halten, was sie versprechen, ist es wichtig, sie mit anwaltlicher Hilfe auf Herz und Nieren zu prüfen. Unsere Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, solche Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten zu überprüfen.

Arbeitsvertrag

Das Bewerbungsgespräch lief sehr gut und Sie haben einen Arbeitsvertrag z.B. als Führungskraft schon vorliegen? Aber worauf muss man vor der Unterschrift achten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden? In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn und Gehalt, kommen Punkte wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg zu beauftragen.

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Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Wir nehmen diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Fachanwalt und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bieten wir Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.

Arbeitszeugnis

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

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Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch einen langjährig erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Arbeitsrecht unserer Kanzlei überprüft werden sollte. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen. Dank unserer Fachanwälte sind Sie in besten Händen!

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Befristung

Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrags? Beispielsweise ist eine Befristung ohne Sachgrund, die mehr als zwei Jahre andauert, mit demselben Arbeitgeber nicht erlaubt (gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG). Mit unserer Hilfe können Sie eine sogenannte „Entfristungsklage“ auf den Weg bringen. Dadurch lässt sich über ein Arbeitsgericht klären, ob die Befristung des Arbeitsvertrags rechtlich wirksam ist.

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Sollte Ihr Arbeitsvertrag gerade abgelaufen sein, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg sehr hilfreich sein. Ist die Frist für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtes, würden Sie sich von nun an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Allerdings ist es wichtig, ein solches in einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Unsere Rechtsanwälte werden Sie dabei mit besten Kräften unterstützen.

Betriebsbedingte Kündigung

Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Ihnen wurde gekündigt? Dann muss einer von drei Gründen vorliegen, damit Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen kann:

die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers,
die Kündigung wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers oder
die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.

Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die es notwendig machen, die bisherige Personalstärke des Unternehmens zu verringern. Die Beweispflicht liegt dabei immer beim Arbeitgeber. Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, weil Ihr Betrieb Stellen einspart? Lassen Sie sich beraten, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt.

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Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen können, dass eine oder mehrere Stellen in der Zukunft dauerhaft entfallen. Diese Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein und so hat die Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann Bestand, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Stehen bei der Kündigung mehrere Mitarbeiter für die zu kündigende Stelle zur Debatte, muss unter ihnen eine Auswahl entsprechend den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes getroffen werden. Dies ist die sogenannte Sozialauswahl.

Es stellt sich für Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung also immer die Frage: Fällt die Arbeitsstelle aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung oder einer außerbetrieblichen Ursache weg? Wurde die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die Kündigung grundsätzlich verhältnismäßig oder gibt es die Möglichkeit, im Betrieb weiterbeschäftigt zu werden? Bei einer Ersteinschätzung kann unsere Kanzlei für Arbeitsrecht Ihrem Problem nachgehen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Fristlose Kündigung

Ihnen wurde fristlos gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis sofort beendet? Wissen Sie, ob überhaupt ein sogenannter „wichtiger“ Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt?

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Eine fristlose Kündigung wird immer dann durchgesetzt, wenn das Abwarten von Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Es gilt jedoch ein strenger Maßstab für die Wirksamkeit. Deswegen bedeutet es noch lange nicht, dass die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung auch wirksam ist. Oftmals stehen die Erfolgschancen gut, gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite.

Geschäftsführervertrag

Auf Sie wartet die Entscheidung, eine Stelle als Geschäftsführer anzutreten? Vorab ist es immer sinnvoll, einige Aspekte zu klären. Welche Vorstellungen haben die Gesellschafter an Ihre Tätigkeit? Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Auch die Höhe Ihres Gehalts muss entschieden werden.

Doch nicht immer enthält ein Geschäftsführervertrag alles, was Sie sich vorgestellt haben. Genau dafür gibt es die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg.

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Wenn Sie zum Geschäftsführer befördert werden, gibt es neue Regelungen zu Ihrem Kündigungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr vorheriges Arbeitsverhältnis vertraglich abzusichern.

Die Festlegung Ihrer Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsführervertrags. Insbesondere dann, wenn mehrere Geschäftsführer unterschiedlichen Aufgaben nachgehen sollen.

Mit der Hilfe unserer Rechtsanwälte gehen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführervertrag allen Ansprüchen genügt und Sie rechtlich abgesichert sind.

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Insolvenz des Arbeitgebers

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber pleite ist? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?

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Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

Kündigung

Wussten Sie, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen? Hier heißt es, sehr schnell zu sein und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg zu kontaktieren! Ein Arbeitnehmer hat zudem unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Kündigung zu reagieren.

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Mit der Kündigung soll normalerweise das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt), welches dem Arbeitgeber gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung wirksam ist. So kann es sich unter Umständen lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Oder eine angemessene Entschädigung zu erstreiten.

Ein Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg vertritt Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Erhalt einer Kündigung, berät aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung zur Vermeidung hoher Entschädigungszahlungen.

Kündigungsschutzklage

Wussten Sie, dass jeder Arbeitnehmer einen Basiskündigungsschutz hat? Und dass jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als fünf oder zehn Arbeitnehmern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten Kündigungsschutz genießt? Die meisten stellen sich jedoch die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt? Hier heißt es, schnell zu handeln, da bei einer Kündigungsschutzklage Fristen sehr schnell verstreichen!

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Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einer Erstberatung mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, befinden Sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg als Ihr Ansprechpartner kann beurteilen, ob sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall lohnt.

Kurzarbeit

Das Thema der Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie zu einer Frage von großer Bedeutung für viele betroffene Unternehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines Unternehmens – unter Umständen sogar eine komplette Einstellung der Arbeit. Vor allem in Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Für Sie als Arbeitgeber ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres in Kraft setzen dürfen. Stattdessen müssen Sie sich an die dafür notwendigen Vorgaben in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Umsetzung einer Kurzarbeiterregelung keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, vorab die Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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Die Bedeutung der Kurzarbeit nimmt in der aktuellen Krisensituation immer weiter zu. Für viele Unternehmen wurde sie zu einer wichtigen Möglichkeit, um ihre Belegschaft auch während gravierender Umsatzeinbußen zu behalten. Durch die Zahlung von 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts der betroffenen Arbeitnehmer ist es diesen auch weiterhin möglich, wirtschaftlich weitestgehend abgesichert zu sein und ihre Arbeit nach Ende der Notwendigkeit des Kurzarbeitergelds wie gewohnt aufzunehmen. Als Rechtsanwälte sind wir darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen, Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und Ihr Unternehmen gegen auftretende Schwierigkeiten zu wappnen. Gerne stehen wir Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung und suchen gemeinsam nach den besten Wegen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erfolgreich durch die Krise zu bringen.

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Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Oft wird nach Wegen gesucht, um laufende Kosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen oder gar Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um die Ausgabenlast Ihres Unternehmens im Krisenfall zu senken. Naturgemäß existieren einige rechtliche Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Aus diesem Grund ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht immer sinnvoll.

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Gerade die vielen coronabedingten Betriebsschließungen erfüllen die Grundvoraussetzung des Antrags auf Kurzarbeitergeld: Es besteht ein unvermeidbarer, zeitlich begrenzter Arbeitsausfall, der aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Krisenereignisses erfolgt.

Sollten als Folge dessen mindestens 10 % Ihrer Angestellten einem Verdienstausfall von ebenfalls mindestens 10 % ihres Bruttoentgelts gegenüberstehen, hat ein Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Regel gute Chancen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg der richtige Schritt sein, um unnötige Zeitinvestments mit abgelehnten Anträgen zu vermeiden.

Leidensgerechter Arbeitsplatz

Das Leben kann oftmals sehr unangenehme Herausforderungen stellen. Der Verlust der eigenen Gesundheit spielt dabei häufig eine zentrale Rolle. Es kann passieren, dass sie als Arbeitnehmer davon betroffen sind und infolgedessen innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen lang durchgehend oder wiederholt nicht Ihrer Tätigkeit nachgehen konnten. Wenn dieser Fall eintritt, greift § 167 II SGB IX und es ist die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu prüfen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber in Zusammenarbeit der Interessenvertretung des Arbeitnehmers nach Möglichkeiten sucht, weitere Arbeitsausfälle zu vermeiden und den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weiterhin sicherzustellen.

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Beispielsweise kann es vorkommen, dass Sie sich durch schwere körperliche Belastung am Arbeitsplatz Rückenschäden zugezogen haben. Darauf stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Hebehilfe zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Tätigkeit auch weiterhin zu verrichten, ohne zusätzliche Schäden davonzutragen. Ob und in welchem Umfang Sie einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements haben, kann ein ausgebildeter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Insbesondere dann, wenn sich Ihr Arbeitgeber weigert, die für Sie notwendigen Hilfen zur Verfügung zu stellen, ist die Beratung durch einen Arbeitsrechtsanwalt sehr sinnvoll. Wir ergründen gemeinsam mit Ihnen erfolgversprechende Strategien, die am Ende dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten und dabei ohne unnötige Belastungen weiterhin Ihrer Beschäftigung nachgehen können.

Lohnstreitigkeiten

Sie haben Ihr Gehalt nicht bekommen? Lohnstreitigkeiten sind meist sehr belastend, da sie den Arbeitnehmer gegebenenfalls in seiner Existenz gefährden können. Was Sie unbedingt beachten müssen: Für das Einreichen einer Lohnklage können „Ausschlussfristen“ gelten, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind. Diese können sehr kurz sein!

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Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein!

Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, sodass Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, sodass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg einholen sollten.

Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz ist nicht gleich Kündigungsschutz. Innerhalb eines Unternehmens gibt es Personengruppen, die über einen besonderen Kündigungsschutz (auch Sonderkündigungsschutz genannt) verfügen. Gerade als Personalverantwortlicher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich der Sonderkündigungsschutzrechte Ihrer Mitarbeiter bewusst sind. Zu den Personengruppen, für die diese Rechte gelten, gehören Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Außerdem genießen auch schwerbehinderte Mitarbeiter einen Sonderkündigungsschutz. Für jede dieser Gruppen existieren eigene Regelungen zum Sonderkündigungsschutz, die sich ohne fachliche Expertise kaum durchschauen lassen.

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Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind wir mit all diesen Regelungen rund um die individuellen Sonderkündigungsschutzrechte umfassend vertraut und können Ihnen eine kompetente Einschätzung bezüglich des Status Ihrer Mitarbeiter geben. Ein Sonderkündigungsschutz ist nicht gleichbedeutend mit einem absoluten Kündigungsschutz, denn auch trotz der besonderen Umstände der jeweiligen Gruppen kann es Gründe geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Naturgemäß sind diese Gründe in jedem Einzelfall von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen oftmals der Beurteilung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Nicht selten kann es dazu kommen, dass solche Fälle vor den zuständigen Arbeitsgerichten verhandelt werden. Gerne übernehmen wir dafür Ihr Mandat und sorgen dafür, dass Kündigungen oder der Schutz davor sich stets im dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen bewegen.

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Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. So ist es möglich, Arbeitnehmer einzustellen, die einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das bedeutet, dass ihr Arbeitsverhältnis endet, sobald ein bestimmter Zweck erfüllt ist, beziehungsweise ein vorab definiertes Ereignis eintritt. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt auf der Hand: Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, können anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden.

Eine weitere Möglichkeit stellen befristete Arbeitsverträge aus Sachgründen dar. Beispielsweise wird ein Arbeitnehmer nur für die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt und verlässt das Unternehmen anschließend wieder. Doch auch befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind möglich, diese sind aber auf maximal zwei Jahre beschränkt. Dabei muss beachtet werden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nicht zulässig ist, wenn vorher schon einmal ein befristeter oder unbefristeter Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer bestand.

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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das neben der Befristung von Arbeitsverträgen auch die Teilzeitregelungen abdeckt. Oft nutzen beispielsweise Eltern diese Möglichkeit, ihre Kinderbetreuung mit der täglichen Arbeit in Einklang zu bringen. Als Personalverantwortlicher ist es daher wichtig, über die jeweiligen Details genau informiert zu sein. An dieser Stelle kann die Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte wahre Wunder bewirken. Wir achten darauf, dass Sie sämtliche Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes angemessen erfüllen und bei der Vertragsgestaltung keine Fehler passieren.

Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund bieten unsere Rechtsanwälte Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Wir bereiten Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von uns gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, sind wir für ein klärendes Gespräch Ihre besten Ansprechpartner.

Unternehmensverkäufe / Nachfolge

Für jeden Unternehmer kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich darüber Gedanken machen muss, wie die Zukunft seines Unternehmens aussehen soll. Für viele Unternehmer dreht sich die zentrale Frage dabei um die Überlegung des Unternehmensverkaufs beziehungsweise einer sinnvollen Nachfolgeregelung. Dabei gilt es eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen Sie in jedem Fall Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informieren. Alternativ kann das auch durch den neuen Inhaber geschehen. Wichtig ist jedoch, dass dabei der genaue Zeitpunkt, die Gründe für den Verkauf sowie mögliche Folgen auf die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter genau kommuniziert werden. Sobald Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, steht diesen ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.

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Sollten Ihre Mitarbeiter davon Gebrauch machen, wird die Unternehmensnachfolge sehr schnell sehr kompliziert. Gerade in solchen Momenten, aber auch bevor es dazu kommt, ist die Unterstützung durch einen unserer Rechtsanwälte eine Absicherung, die sich für Sie auszahlen wird. Wir sorgen dafür, dass der von Ihnen geplante Unternehmensverkauf nicht plötzlich zur arbeitsrechtlichen Tortur wird, sondern so reibungslos wie möglich vonstattengeht. Dabei ist es unser oberstes Anliegen, sowohl Ihre Bedürfnisse als Inhaber stets im Blick zu haben, als auch darauf zu achten, dass sämtliche arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt eingehalten werden, um die Anzahl möglicher Komplikationen zu gering wie möglich zu halten.

Variable Vergütung u. Zielvereinbarung

Wer je einmal Teil des Vertriebs eines Unternehmens war, wird mit einem variablen Vergütungssystem und den damit verbundenen Zielvereinbarungen gut vertraut sein. Solche Zielvereinbarungen sind ein häufig genutztes Mittel, um Mitarbeitern materielle Motivationsanreize zu liefern, ein vorab definiertes Unternehmensziel zu erreichen. Oft gehen damit Bonuszahlungen oder andere betriebliche Vorteile einher.

Es kann allerdings passieren, dass im Arbeitsvertrag zwar Bonuszahlungen festgehalten, jedoch keine konkreten Zielvereinbarungen sowie Zeiträume vereinbart wurden. Erfolgt nun kein weiteres Gespräch durch den Arbeitgeber über die Details der Zielvereinbarungen, so kann ein Arbeitnehmer unter Umständen dennoch auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen.

Bevor Sie allerdings drastische Schritte in Erwägung ziehen, sollten Sie zuvor mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Berlin-Prenzlauer Berg über Ihren Fall sprechen. Dieser gibt Ihnen umfassende Aufklärung über Ihre weiteren Optionen.

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Eine oftmals genutzte Form der variablen Vergütung sind Provisionsvereinbarungen. Darin wird die Vergütung des Arbeitnehmers bei Erreichen einer Zielvorgabe festgehalten. Beispielsweise ist der Verkauf von Finanzprodukten oder Versicherungen oft mit einer Provision für den Vertriebsmitarbeiter verbunden. In einigen Fällen kann es allerdings dazu kommen, dass der Arbeitgeber eine Rückforderung der Provision des Mitarbeiters anstrebt. Solche Fälle landen häufig vor den zuständigen Arbeitsgerichten. Sollten Sie sich einer derartigen Situation gegenübersehen, helfen Ihnen unsere fachkundigen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg gerne – sowohl mit Beratung als auch mit Prozessführung.

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Vergütungs- und Urlaubsfragen

Jeder, der beruflich tätig ist, erwartet für die eigene Arbeit eine angemessene Vergütung. Wer in einem Unternehmen angestellt ist, verhandelt vor der Aufnahme seiner Tätigkeit oftmals mit dem Arbeitnehmer über ein Grundgehalt, dessen Höhe im Arbeitsvertrag festgelegt wird. Allerdings ist damit nur eine Form der möglichen Vergütung abgedeckt. Im Laufe der Zeit sind auch andere Vergütungsmodelle immer populärer geworden, insbesondere jene, die eine leistungsorientierte Vergütung in Aussicht stellen. Das bedeutet, dass oftmals bei überdurchschnittlicher Leistung des Arbeitnehmers zusätzliche Boni oder Provisionen gezahlt werden, um diese Zusatzleistung zu belohnen und den Mitarbeiter gezielt zu motivieren. Mögliche Vergütungssysteme gibt es viele, doch welche davon für Ihr Unternehmen am besten infrage kommt, lässt sich oft nur mit der Hilfe eines unserer Rechtsanwälte beantworten.

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Wir stehen Ihnen aber selbstverständlich nicht nur bei Fragen rund um Vergütungsmodelle zur Verfügung, sondern beraten ebenfalls bei Unklarheiten der Urlaubsregelungen.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Bei einer regulären Fünf-Tage-Arbeitswoche betragen die Mindesturlaubstage 20 Werktage. Im Detail kann diese Mindestzahl aber variieren, denn der komplette Anspruch besteht nur dann, wenn auch tatsächlich die dafür notwendige Arbeitszeit erbracht wurde. Darüber hinaus ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass dem Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt zusteht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch während seiner Urlaubszeit mit demselben Betrag entlohnt wird, den er während seiner regulären Arbeitszeit erhalten würde. Darüber hinaus steht Ihnen als Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung, dem Arbeitnehmer zusätzliches Urlaubsgeld zu bezahlen. Dafür können Sie gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine Regelung im Arbeitsvertrag aufnehmen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Weisungsrecht und Versetzung

Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Betriebsabläufe steuern zu können und Mitarbeiter an den Orten einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Genau dafür existiert das sogenannte Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen, die sie zu befolgen haben. Andernfalls sind arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

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Unter das Weisungsrecht fällt auch die mögliche Versetzung eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitsbereich, der eine gleichwertige Aufgabe beinhaltet. Sie sind Arbeitnehmer und zweifeln daran, dass die Ihnen zugeteilte Aufgabe im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsvertrags liegt? Unsere Rechtsanwälte überprüfen die Weisung Ihres Arbeitgebers und sorgen für rechtliche Klarheit.

Häufige Fragen

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Entschädigung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Entschädigungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Entschädiigung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Geld.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Stephanie Törkel, Rechtsanwalt in Berlin-Prenzlauer Berg
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